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CDU Fraktion stellt Antrag zur unverbindlichen Vorstellung des Geschäftsmodells der Hessischen Landgesellschaft mbH bei der Unterstützung von Kommunen zur Boden

Die CDU Fraktion wird in der Stadtverordnetenversammlung vom 1.04.2019 den folgenden Antrag stellen.

 

Antrag:

 

 Der Magistrat wird beauftragt, mit der Hessischen Landgesellschaft mbH in Kontakt zu treten zwecks unverbindlicher Vorstellung von deren Geschäftsmodell bei der Unterstützung von Kommunen bei der Bodenbevorratung beispielhaft anhand der Umsetzung der Erschließung des Baugebiets „Am Katzenstein“. Die Ergebnisse sollen in einer gemeinsamen Sitzung des Planungs- und des Finanzausschusses vorgestellt werden, zu der Vertreter der HLG einzuladen sind. Zur Vorbereitung einer entsprechenden Modellrechnung für die Erschließungskosten stellt die Verwaltung der HLG die notwendigen Unterlagen und eine eventuell bereits vorhandene Planung bzw. einen bereits vorhandenen Bebauungsplan zur Verfügung.

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadt Bad Wildungen hat bislang die Projektierung, Planung, Erschließung von Baugebieten zur Bodenbevorratung und insbesondere die dafür notwendige Finanzierung stets aus eigenen Mitteln bereitgestellt. Mit jeder Erschließung ist auch eine finanzielle Belastung des Haushalts verbunden. Hieran ist z.B. eine finanziell aufwendige Erschließung des Baugebiets „Am Katzenstein“ jedenfalls bislang gescheitert.

 

Kleinere Kommunen ohne eigene Planungsabteilung und ohne ausreichende finanzielle Mittel bedienen sich bei der Bodenbevorratung z.B. der Hilfe der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG).

 

Die HLG entstand aus der Hessischen Heimat und der Hessischen Siedlungsgesellschaft und ist seit 1972 die staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung in Hessen. Das gemeinnützige Siedlungsunternehmen mit Hauptsitz in Kassel befindet sich im mehrheitlichen Landesbesitz. Weitere Beteiligungen halten die Landesbank Hessen-Thüringen, andere Bankinstitute und zahlreiche Gebietskörperschaften. Die HLG ist als Sanierungs- und Entwicklungsträger nach dem Baugesetzbuch bei der Vorbereitung und Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Stadtumbau Hessen" für Kommunen tätig. Außerdem wurde die HLG vom Land Hessen mit der Domänenverwaltung und dem Flächenmanagement Straßenbau einschließlich des Grunderwerbs, der Kompensation sowie der Bevorratung und Verwaltung von Flächen für den Straßenbau in Hessen beauftragt. Die HLG ist zudem nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) die anerkannte Ökoagentur des Landes Hessen zur Bereitstellung und Vermittlung von Ersatzmaßnahmen. Darüber hinaus ist die HLG ausübende Stelle für das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz (Quelle: Homepage der HLG: http://www.hlg.org/ueber-uns/).

 

Die HLG begleitet Kommunen u.a. bei der Bodenbevorratung über die Erschließung bis hin zur Finanzierung, Vermarktung und Abrechnung von Baugebieten auf Grundlage der Landesrichtline zur Bodenbevorratung. Die Finanzierung der Bodenbevorratung führt die HLG auf eigenen Namen und eigene Rechnung mit landesverürgten Darlehen durch (Quelle: Homepage der HLG: http://www.hlg.org/kommunen/baulandentwicklung/bodenbevorratung/).

 

Im Hinblick auf den stetig anhaltenden Bedarf nach Bauland sollte sich die Stadt alternativ zum bisherigen Vorgehen bei der Erschließung von Baugebieten mit eigenen Mitteln das Geschäftsmodel der HLG beispielhaft für die Erschließung des Baugebiets „Am Katzenstein“ unverbindlich vorstellen lassen zur weiteren Beratung.

 

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