Briefwahl

 

 

 

Ab dem 01. Februar 2021 können Sie auch Briefwahl beantragen.

 

 

Durch die Briefwahl sind Sie zeitlich flexibel und können insbesondere zu Zeiten von Corona weitere Kontakte vermeiden.

 

Eine Erklärung, wie Sie die Briefwahl beantragen finden Sie hier.


Briefwahl beantragen

 

Sie können die Briefwahl schriftlich in Bad Wildungen beantragen oder auch online hier, sobald die Stadt Bad Wildungen dies freigeschaltet hat.

 

Einen Vordruck, um die Briefwahl schriftlich zu beantragen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Den Vordruck können Sie einfach ausgefüllt zurücksenden. 

 

Auch ein persönlicher Antrag ist grundsätzlich möglich. Informieren Sie sich aber zuvor bei der Stadt Bad Wildungen, ob dies trotz Corona möglich ist.

 

Hier gelangen Sie zur Information zu Wahlen der Stadt Bad Wildungen.

 


Unterlagen erhalten

 

Überprüfen Sie, sobald Sie die Wahlunterlagen erhalten haben mithilfe der Anleitung, die Sie erhalten, dass die Wahlunterlagen vollständig sind.

 

Die Wahlunterlagen enthalten in jedem Fall

  • einen Wahlschein
  • einen amtlichen Stimmzettel
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag, dieser ist bereits richtig adressiert
  • ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, dass alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl erläutert

Wählen

 

Zuletzt wählen Sie mithilfe Ihres Stimmzettels und packen diesen nach der Anleitung in den Stimmzettelumschlag.

 

Alles zusammen kommt nun in den Wahlbriefumschlag. Diesen werfen Sie einfach in eine Briefkasten in Ihrer Nähe ein.

 

Beachten Sie, dass der Wahlbriefumschlag mitsamt Ihres Stimmzettels spätestens am 14. März 2021 im Rathaus in Bad Wildungen eintreffen muss.

 

Sind sie dafür zu spät, können Sie Ihren Stimmzettel noch bis zum 14. März 2021 im Rathaus in Bad Wildungen abgeben. Beachten Sie dabei die aktuellen Regelungen zu Corona.

 

Wichtige Informationen erhalten Sie auf der Seite der Stadt Bad Wildungen.